StartInformationen aus dem GemeinderatWindkraft

Windkraft

Fragen und Antworten: Windkraftanlagen

Hat der Bürgermeister nicht 1999 gesagt, nach der Anlage Neuenhuntorfermoor werde es in der Gemeinde Berne keine weiteren WKA's mehr geben?

  • Stimmt – inzwischen haben sich rechtliche Bedingungen (einzuhaltende Abstände ...) geändert; außerdem ist zwischenzeitlich eine Expertise auf Landkreisebene erstellt worden, in der neue Flächen – auch eine in der Gemeinde Berne – als WKA-geeignet ausgewiesen sind. Deshalb prüfen Verwaltung und Rat, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
  • Dazu aus einem Leitfaden des NABU (als download unter www.nabu.de): „Da Windkraftanlagen zu den privilegierten Vorhaben nach Baugesetzbuch für das Bauen im Außenbereich zählen, können Bauanträge seitens der Genehmigungsbehörden nur schwer abgelehnt werden. Aus diesem Grund war zeitweise tatsächlich in manchen Gebieten Deutschlands ein gewisser Wildwuchs zu beklagen. Doch die Privilegierung kann umgangen werden, wenn eine Gemeinde Vorrangflächen für die Windenergienutzung ausweist. Da inzwischen in den meisten Gebieten nicht nur in Flächennutzungsplänen sondern in der Regel auch in Regionalplänen solche Vorrangflächen ausgewiesen wurden, kann ein Wildwuchs vermieden werden, da die Windenergienutzung auf diese Flächen beschränkt werden kann und andernorts unzulässig ist.“ (NABU (Hrsg.) 2006. Leitfaden Erneuerbare Energien – Konflikte lösen und vermeiden. S.9)

Wer hat eigentlich die Expertise des Kreises gefordert?

  • Eigentlich niemand. Es gab keinen Kreistagsbeschluss. Das Thema ist wohl aus Ovelgönne gekommen, wo ein Antrag für eine Einzelanlage positiv beschieden wurde. Aus einer Diskussion um zuständigen Kreisausschuss nahm der zuständige Mitarbeiter die Initiative, mögliche Standorte im Landkreis zu prüfen.

Was steht in der Expertise in Bezug auf die Gemeinde Berne?

  • Hier sind zwei Flächen beschrieben: Der bestehende Park in Neuenhuntorfermoor mit der Möglichkeit zum Repowering und ein Gebiet zwischen Neuenhuntorf und Schlüte als geeignet für einen neuen Park mit zwölf 2,3 Megawatt-Anlagen (maximale Höhe: 100 Meter).

Was passiert aktuell?

  • Der Rat und die zuständigen Ausschüsse informieren sich. Die Fraktionen beraten.

Wenn der Gemeinderat den Flächennutzungsplan nicht ändert, hat der Windpark keine Chance ... (Karin Dialer-Strackerjahn, NWZ 19.9.08) ...

  • Zu den Aufgaben des Gemeinderates gehört es, darauf zu achten, dass der Flächennutzungsplan zeitgemäß ist.
  • Der Gemeinderat hat deshalb am 22. Mai den Beschluss gefasst, den (seit ca. 20 Jahren) bestehenden Flächennutzungsplan für die Gemeinde Berne zu aktualisieren. Die für die WKA'n diskutierte Fläche wäre dann ein Teil davon. Durch diesen Beschluss gilt erstmal, dass für 2 Jahre status quo besteht und Anträge ausgesetzt werden können.
  • Denkbar sind drei Fälle:
  • 1.Die Gemeinde ändert den Flächennutzungsplan nicht. Dann ist mit Einzelanträgen zu rechnen, die nicht abgelehnt werden können. (geht aber eigentlich nicht, weil es ja schon den Beschluss gibt zur Änderung)
  • 2.die Gemeinde verabschiedet einen geänderten Flächennutzungsplan, der das Gebiet als Vorzugsgebiet für WKA'n ausweist. Dann können die Planungen der Betreiber beginnen, bzw. fortgesetzt werden. Damit kann Wildwuchs an anderen Standorten verhindert werden, weil das ausgewiesene Gebiet als Konzentrationszone gilt.
  • 3.Die Gemeinde verabschiedet einen geänderten Flächennutzungsplan, der das Gebiet als etwas anderes ausweist (?) ...
  • Urteil Oberverwaltungsgericht Münster vom 28.02.2008; Leitsatz: „Allerdings ist es einer Gemeinde verwehrt, den Flächennutzungsplan als Mittel zu benutzen, das ihr dazu dient, unter dem Deckmantel der Steuerung Windkraftanlagen in Wahrheit zu verhindern. Bei einer bloßen „Feigenblatt“-Planung, die auf eine verkappte Verhinderungsplanung hinausläuft, darf sie es nicht bewenden lassen. Vielmehr muss sie der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung tragen und für die Windkraftnutzung in substanzieller Weise Raum schaffen.“

Wie werden die Interessen der Anlieger berücksichtigt?

  • ... über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Gesamtverfahren der Bearbeitung des Flächennutzungsplanes (siehe Ablauf Bauplanung)

Durch die WKA'n wird die Landschaft verschandelt!

  • Dazu wieder aus dem NABU-Leitfaden: „Die Frage der sogenannten Landschaftsverschandelung ist viel schwieriger zu behandeln, da es sich mehr oder weniger um subjektive Eindrücke handelt. Unbestreitbar ist mit der Windenergienutzung eine Veränderung der Landschaft verbunden. Ob es sich um eine Verschandelung handelt, hängt wesentlich vom Geschmack des Betrachters ab. Viele Menschen empfinden Windkraftanlagen nicht als störend sondern fortschrittlich. Zu bedenken ist, dass unsere Landschaft schon immer Veränderungen unterlegen war, die mit fortschreitender Industrialisierung zu tun hatten. So war sie noch im 19. Jahrhundert vielerorts von Windmühlen geprägt. Im 20. Jahrhundert wurde sie mit zunehmender Elektrifizierung mit mehr als 200.000 Hochspannungsmasten und dazugehörigen Trassen bestückt, an die sich der Mensch längst gewöhnt hat. Die Zahl könnte im Zuge einer Dezentralisierung unserer Energieversorgung bei stärkerer Nutzung der Erneuerbaren Energien vermutlich deutlich verringert werden. Der direkte zahlenmäßige Vergleich der Hochspannungsmasten mit den heute etwa 16.000 Windkraftanlagen hinkt jedoch, da Hochspannungsmasten statische Bauwerke sind während sich Windkraftanlagen – im besten Falle – permanent bewegen. Festzuhalten bleibt jedoch, dass auch unsere heutige Energieversorgung die Landschaft belastet ...“ (NABU (Hrsg.) 2006. Leitfaden Erneuerbare Energien – Konflikte lösen und vermeiden. S.9)

Sind WKA'n eine Bedrohung für Tiere, vor allem Störche?

  • Es gibt Untersuchungen in Bezug auf Vögel und Fledermäuse, die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich – es gibt Hinweise darauf, dass Greifvögel, insbesondere der Rote Milan, gefährdet sind – Gefahr der Kollision.
  • Zu Störchen gibt es keine repräsentativen Untersuchungen.
  • Es gibt keine Hinweise zu der Behauptung, die WKA würde Störche durch Sog anziehen.
  • Vom NABU gibt es einen Leitfaden „Erneuerbare Energien“ - Konflikte lösen und vermeiden - mit Empfehlungen zur Berücksichtigung naturschutzbezogener Belange ...

Was hat die Gemeinde von den WKA'n?

  • WKA'n sind politisch gewollt, sie sind Teil eines nachhaltigen Energiemix.
  • WKA'n bringen Gewerbesteuer: ca 30.000 € pro Anlage pro Jahr. Aktuell gibt es überregional eine Diskussion um die Anteile zwischen Betriebssitz und Standort der Anlage, z.B. in Oldenburg. 2009 wird eine gesetzliche Regelung mit wahrscheinlich 50:50 erwartet. Bremen nimmt nur 35%, die Betreiber halten 10:90 für fair.
 

 
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